1/42 - Das Thema Digitalisierung sollte künftig von einem Ministerium koordiniert werden.
2/42 - Im Bundestag muss ein federführender Ausschuss Digitale Agenda eingerichtet werden.
3/42 - Die Digitale Agenda der Bundesregierung muss für die kommende Legislaturperiode fortgeschrieben werden.
4/42 - Der Bund muss den Ländern signifikant mehr Gelder zur Anbindung an eine digitale Infrastruktur als auch zur Entwicklung und Umsetzung von digitalen Lehrinhalten bereitstellen. Die angekündigten 5 Mrd. des Bundes können hier nur ein Anfang sein.
5/42 - Zur Förderung digitaler Medienkompetenz müssen Bund und Länder in Deutschland künftig besser zusammenarbeiten. Hierzu sollte das Kooperationsverbot im Bildungsbereich aufgehoben werden.
6/42 - Es muss ein Pflichtfach IKT (von Medienkompetenz bis Informatik) verbindlich in allen Schulformen im gesamten Bundesgebiet eingeführt werden.
7/42 - Der Bund wird eine Evaluierung aller Studienfächer und Berufsausbildungen hinsichtlich der Anforderungen eines digitalisierten Arbeitsmarktes anstoßen und noch in der kommenden Legislaturperiode entsprechende Reformen der Rahmenlehrpläne und Curricula in Abstimmung mit den Ländern durchführen.
8/42 - Die Gründung von Unternehmen in Deutschland muss im Vergleich zum durchschnittlichen Wert in 2017 signifikant beschleunigt werden (Zielmarke Bewilligung innerhalb von 14 Tage).
9/42 - Start-up Unternehmen in Deutschland sollen durch Ausnahmeregelungen im Wettbewerbsrecht, im Arbeitsrecht und in der Steuerpolitik für bis 36 Monaten von bürokratischen Hürden befreit werden.
10/42 - Jungen Unternehmen muss der Zugang zu Wagniskapital erleichtert werden. Der Staat wird einen Gründerfond in Milliardenhöhe für junge IKT Unternehmen aufsetzen und somit als Venture Capitalist die Gründerkultur in Deutschland.
11/42 - Förderprogramme für KMU zur Digitalisierung müssen dahingehend vereinfacht werden, dass KMU keine Eigenanteile mehr in Konsortien mit Großunternehmen einbringen müssen.
12/42 - IT-Förderprogramme des Bundes müssen die Vermarktung eines neuen Produkts innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss eines Projektes gesondert fördern. Die Bundesregierung soll sich auf EU-Ebene für entsprechende Anpassungen des europäischen Wettbewerbsrechts einsetzen.
13/42 - Forschungsausgaben müssen für Unternehmen direkt steuerlich absetzbar sein.
14/42 - Datenportabilität und Interoperabilität müssen für digitale Dienste und Plattformen gesetzlich geregelt werden.
15/42 - Teststrecken für autonomes Fahren sollen auch auf Kreis-, Bundes- und Landstraßen ausgedehnt werden. Eine flächendeckende Etablierung dieser Technologien bis 2025 soll steuerlich (analog der Elektromobilität) gefördert werden.
16/42 - Im Rahmen von Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zur Flexibilisierung des Arbeitsmarktes soll der Staat Betriebskitas ab 2018 stärker signifikant finanziell fördern.
17/42 - Bis 2025 soll jeder Haushalt in Deutschland Internet mit einer Geschwindigkeit von 1 GB/s beziehen können. Für den Breitbandausbau stellt der Bund dazu ab 2018 drei Mrd. Euro/Jahr zur Verfügung.
18/42 - Nachhaltiger Breitbandausbau bedeutet Glasfaserausbau. Die Bundesregierung sollte den Glasfaserausbau konsequent fördern.
19/42 - Der Staat sollte seine Telekomaktien verkaufen und den Erlös in den Glasfaserausbau investieren (10 Mrd. Euro marktneutral an die KfW).
20/42 - Bis 2025 muss eine flächendeckende 5G-Abdeckung in Deutschland realisiert werden. Die Bundesregierung muss dazu schnell ein harmonisiertes Hochfrequenzspektrum zu niedrigen Frequenzgebühren zur Verfügung stellen, damit Unternehmen in den Ausbau investieren können.
21/42 - WLAN-Betreiber brauchen Rechtssicherheit: Die Störerhaftung muss endlich eindeutig gesetzlich abgeschafft werden – ohne Hintertür für Netzsperren.
22/42 - Der Staat muss die Entwicklung nutzerfreundlicher Verschlüsselungstechnologien und den flächendeckenden Einsatz starker und vertrauenswürdiger Ende-zu-Ende-Verschlüsselung stärker fördern und dabei auf staatliche Backdoors und Generalschlüssel zu Überwachungszwecken verzichten.
23/42 - Der Einsatz von Cloudtechnologien muss zentraler Bestandteil der IT-Strategie der Bundesregierung sein.
24/42 - Bund, Länder und Kommunen müssen Vorreiter in der Digitalisierung ihrer Prozesse werden. Die Bundesregierung soll dazu eine neue eGovernment Strategie entwickeln und noch in der kommenden Legislaturperiode umsetzen.
25/42 - eGovernment braucht das Vertrauen der Bürger. Die Bundesregierung muss daher sicherstellen, dass die eID, welche zumindest in Deutschland zwangsläufig mit biometrischen Daten verknüpft ist, nicht durch die Hintertür zum „Gläsernen Bürger“ führt.
26/42 - Das Prinzip „Löschen statt Sperren“ muss auf Bundes- wie auf europäischer Ebene – der politische Grundsatz beim Umgang mit illegalen Inhalten im Netz sein.
27/42 - Provider dürfen unter keinen Umständen zu Netzsperren verpflichtet werden.
28/42 - Die Bundesregierung sollte sich dafür einsetzen, dass in der gesamten EU Beschwerdestellen bestehen bleiben.
29/42 - Die Bundesregierung sollte sich dafür einsetzen, dass Beschwerdestellen für die Bekämpfung illegaler Internetinhalte in der EU dauerhaft finanziell gefördert werden.
30/42 - Das Haftungsgefüge der E-Commerce-Richtlinie darf nicht verändert werden.
31/42 - Hoheitliche Aufgabe dürfen nicht auf Provider übertragen werden, auch nicht im Fall von Hatespeech. Die Entscheidung über Rechtswidrigkeiten im Internet und deren Strafverfolgung muss Sache des Staates bleiben.
32/42 - Bund und Länder müssen in der nächsten Legislaturperiode die Ressourcen der Strafverfolgungs- und Justizbehörden zur Bekämpfung von Hatespeech und Co. massiv aufstocken.
33/42 - Das Urheberrecht muss neu gedacht und vollumfänglich reformiert werden. Die Regelungen müssen der Digitalisierung angepasst und nutzerfreundlicher gestaltet werden.
34/42 - Betreiber von Internet-Plattformen müssen dazu verpflichtet werden, eine bestimmte Quote an öffentlich-rechtlichen Inhalten abzubilden.
35/42 - Die Bundesregierung soll sich auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass das Leistungsschutzrecht in Deutschland wieder abgeschafft und in der EU gar nicht erst etabliert wird.
36/42 - Die Bundesdatenschutzbeauftragten sollen zusätzliche Aufgaben erhalten und künftig stärker das Thema Dateninnovationen treiben.
37/42 - Die Vorratsdatenspeicherung bedeutet einen unzulässigen Eingriff in die Grundrechte und soll in der nächsten Legislaturperiode wieder abgeschafft werden.
38/42 - Das in dieser Legislaturperiode beschlossene BND-Gesetz verschafft staatlichen Einrichtungen zu weitreichende Überwachungskompetenzen und muss rückgängig gemacht werden.
39/42 - Das Offenhalten und die Geheimhaltung von IT-Sicherheitslücken durch staatliche Einrichtungen zu Überwachungszwecken muss gesetzlich verboten werden.
40/42 - Der Staat muss konsequente Ende-zu-Ende-Verschlüsselung stärker fördern, unter anderem durch den konsequenten Einsatz in der Behördenkommunikation.
41/42 - Für IT-Produkte soll ein Gütesiegel für IT-Sicherheit in Deutschland eingeführt werden.
42/42 - Ein europäischer Digitaler Binnenmarkt ist nur dann innovations- und wettbewerbsfähig, wenn Maßnahmen zur Einhaltung von Mindeststandards an IT-Sicherheit analog eines europäischen CE-Siegels umgesetzt werden.
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